Folgende Tätigkeiten sind nach § 6 StBerG untersagt und werden von mir nicht angeboten
1 | Bestimmen der Buchführungsart und Systemauswahl |
2 | Einrichten der Buchführung, EDV: Stammdateneingabe |
3 | Eröffnungsbilanz durch Inventur und Bewertung |
4 | Belegprüfung und -aufbereitung, steuerliche Wertung |
5 | steuerliche Prüfung und Auswertungen, Erstellen von Steueranmeldungen und -erklärungen; Hinweise auf Steuerzahlungen sowie Erklärungs- Anmeldungsfristen |
6 | Abstimmung und Anpassen von Steuern und Abgaben; Prüfen von Zulagen und Beiträgen |
7 | Revision, vorbereitende Abschlussbuchungen, Hauptabschlussübersicht |
8 | Inventur und Bewertung zur Abschlusserstellung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Überprüfen von Kontenrahmen und Kontenplan, Hinweise auf Aufbewahrungspflichten und -fristen |