Die Kunst Zahlen zu pflegen

Folgende Tätigkeiten sind nach § 6 StBerG untersagt und werden von mir nicht angeboten

1 Bestimmen der Buchführungsart und Systemauswahl
2 Einrichten der Buchführung, EDV: Stammdateneingabe
3 Eröffnungsbilanz durch Inventur und Bewertung
4 Belegprüfung und -aufbereitung, steuerliche Wertung
5 steuerliche Prüfung und Auswertungen, Erstellen von Steueranmeldungen und -erklärungen; Hinweise auf Steuerzahlungen sowie Erklärungs- Anmeldungsfristen
6 Abstimmung und Anpassen von Steuern und Abgaben; Prüfen von Zulagen und Beiträgen
7 Revision, vorbereitende Abschlussbuchungen, Hauptabschlussübersicht
8 Inventur und Bewertung zur Abschlusserstellung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Überprüfen von Kontenrahmen und Kontenplan, Hinweise auf Aufbewahrungspflichten und -fristen

 

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